AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

PRÄAMBEL
Die Werbeagentur sl design® Full-Service Werbeagentur (im Folgenden „ sl design® “ genannt) hat sich auf die Gebiete spezialisiert:

 

BRAND CONSULTING & CREATION

 

CLASSIC BRANDING

Brand Analysys, Brand Profile, Brand Strategy, Brand Creation, Brand Management

ONLINE BRANDING

Digitale Markenführung | Websites, Web-Portale und Onlineshops

POSITIONIERUNG

von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen

DESIGN

Brand-Design, Corporate-Design, Design Dokumentation, Packaging und Event-Design

KOMMUNIKATION

Von klassischer Werbung, Kampagnen, Printmedien, Dialog/ -Direktmarketing

MOBILE APP-ENTWICKLUNG

App-Konzeption, App-Design, App-Programmierung/ -Hosting, App-Media

SOCIAL-MEDIA-MARKETING

Social Media Consulting, Social Content Creation, Social App-Creation

INFLUENCE MARKETING

Strategische medienarbeit, Blogger Placements, Influence Relations, Social Content Creation

INDUSTRIEDESIGN

Konzeption. Entwicklung, Gestaltung, 3D Visualisierung, CAD Konstruktion, Implementierung

Für Verträge von sl design® mit seinen Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung, unabhängig davon, ob sl design® diesen ausdrücklich widerspricht.
Die AGB gelten auch für Verträge, die mit Kunden aus anderen Staaten als Deutschland geschlossen werden.

Für jedes gewünschte Projekt des Kunden wird ein schriftlicher Projektvertrag geschlossen in dem die jeweils geschuldeten Leistungen von sl design und des Kunden umfassend geregelt werden.
Angebote in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.

Sofern für die Leistungserbringung durch sl design® Genehmigungen, Freigaben, Weisungen, Unterlagen und/oder weitere Informationen benötigt werden, sind diese so rechtzeitig zu erteilen bzw. zu liefern, dass sl design® seine Leistung ohne Mehrkosten oder Qualitätseinbußen reibungslos und termingerecht durchführen kann.
Sofern sl design® durch die nicht rechtzeitige Genehmigungserteilung oder Freigabe Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.
Der Kunde stellt sicher und versichert hiermit, dass von ihm übergebendes Material zur Realisierung der Werbemaßnahme frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt sl design® insoweit von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte hat sl design® dem Kunden hierüber unverzüglich zu informieren..

Sofern Briefings und Besprechungen zwischen sl design® und dem Kunden telefonisch oder in sonstiger Weise mündlich erfolgen, wird zu Beginn des Briefings bzw. der Besprechung bestimmt, wer ein Besprechungsprotokoll zu erstellen hat. Dieses ist dem jeweils anderen unverzüglich zu übermitteln und von diesem nach Gegenzeichnung schriftlich zu bestätigen.

Die Vertragsparteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangende Informationen, die nicht zur Weitergabe an unbefugte Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie werden Angestellte und Dritte, die solche Informationen und Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer des jeweiligen Projektauftrages hinaus.
Des Weiteren behält sl design® während des jeweiligen Projektvertrages Stillschweigen über das Bestehen der vertraglichen Beziehung mit dem Kunden.

sl design® übernimmt keinerlei Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen von sl design®. Die Haftung aufgrund von sl design® übernommener Garantien und aufgrund Arglist bleibt unberührt.
Die Haftung von sl design® aus leichter Fahrlässigkeit dem Grunde nach wird außervertraglich nur insoweit übernommen, als es um die Verletzung von Pflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten). Sofern es um die Verletzung derartiger vertragswesentlicher Pflichten geht, ist die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Gewinn und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
Die Haftung von sl design® ist des Weiteren auf vertragstypische Schäden begrenzt, die bei Vertragsabschluss vorhersehbar waren und nicht vom Kunden beherrschbar sind. Die Haftung für diese Schäden ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehört die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts nicht zu den Aufgaben von SL-Design. sl design® wird aber den Kunden rechtzeitig auf für ihn erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahmen hinweisen. Besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet sl design® nicht für daraus resultierende Schäden, Nachteile und Risiken. Der Kunde stellt insoweit sl design® von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte hat sl design® dem Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.

sl design® ist berechtigt, zur Erfüllung der Pflichten des jeweiligen Projektvertrages Dritte zu beauftragen. Eine Zustimmung des Kunden hierzu ist nicht erforderlich. Hinsichtlich der Verschwiegenheit gilt Ziffer 5 dieser AGB.
Abweichend von 7.1. bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Kunden, wenn Aufträge an Dritte im Namen und auf Rechnung des Kunden vergeben werden.

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Projektvertrag.
Sofern kein konkreter Zahlungstermin benannt wurde, haben die Zahlungen des Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
Enstehende Fremdkosten, die über sl design abgewickelt werden, werden – soweit nicht anders vereinbart – mit einem Handlingsfee von 15% an den Kunden weiterberechnet.
Im Falle der Kündigung des Kunden nach § 649 BGB vor Beendigung des Projektes hat sich sl design® ersparte Aufwendungen, maximal jedoch in Höhe von 40 Prozent der Vergütung, auf die vereinbarte Vergütung anrechnen zu lassen.
Mit Bereitstellung von Produktionsdaten, Liveschaltung von Onlineprojekten sowie der Ausgabe von Druckwerken oder Strategie-Konzepten, gilt die Beauftragung als erfüllt und wird zu 100% berechnet.

sl design® verpflichtet sich, sämtlichen, für den Kunden hergestellten Arbeitsergebnissse, wie Berichte, Druckunterlagen und Konzepte ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von 1 Jahr, beginnend mit der Beendigung des jeweiligen Projekts, sachgemäß aufzubewahren und dem Kunden während dieser Aufbewahrungsfrist auf Wunsch auszuhändigen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt. Andernfalls hat sl design® das Recht, diese zu vernichten. Sofern der Kunde eine Aufbewahrung über diese Frist hinaus wünscht, erfolgt dies auf seine Kosten. Gegebenenfalls anfallende Kosten für den Abtransport und/oder die Vernichtung sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten und erforderliche Versicherungen trägt der Kunde.
Die Aufbewahrungspflicht nach 9.1 gilt nicht für solche Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, wie Skizzen und Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches. Diese kann sl design® sofort vernichten.
Eine Archivierung von digitalen Daten durch sl design® Full Service Werbeagentur findet nur statt, sofern dies im Projektvertrag vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Kunde die Herausgabe dieser Daten jederzeit während der Vertragsdauer verlangen. Im Übrigen werden diese bei Ende des Vertrages herausgegeben.
Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers zu erfolgen, so dass der Kunde in die Lage versetzt wird, die Daten künftig selbst produzieren zu können (Produktions-PDF). (Dies beinhaltet nicht Quellcodes oder Quelldateien, diese bleiben immer Eigentum von sl design®) Eine Herausgabe von digitalen Quelldateien durch sl design® Full Service Werbeagentur findet nur statt, sofern dies im Projektvertrag vorab vereinbart wurde.

Dem Kunden wird – sofern im Projekteinzelvertrag nichts anderes vereinbart ist – hinsichtlich aller freigegebenen und bezahlten analogen und digitalen Arbeitsergebnissen von sl design® ein einfaches, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Diese Nutzungsrechte beziehen sich immer auf das jeweilige Werk, des Vertrages. Eine eigenständige Vervielfältigung von einzelnen Werken des jeweiligen Vertrages (Bild, Text, Design, Ideen) muss durch den Verfassen (sl design®) vorab genehmigt werden.
Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch sl design®. Ausgenommen hiervon auch nicht die Abtretung oder Lizenzierung an Tochter-Gesellschaften oder verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
Soweit im jeweiligen Projektvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist es sl design® gestattet, seine Arbeitsergebnisse oder Teile hiervon und/oder jeweils ein Belegexemplar der Arbeit zu behalten und zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung des Projektauftrages – unentgeltlich zu nutzen. Insbesondere ist es sl design® gestattet den Kunden als Referenz auf seiner Internetseite oder in seinen Prospekten zu nennen und/oder künftigen Kunden überlassene Belegexemplare zeigen.

Die Verjährung für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – 12 Monate.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
Zwischen den Parteien wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von sl design® vereinbart, wenn Der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.